Reisen mit Heimtieren zwischen EU-Mitgliedsstaaten
Rechtliche Bestimmungen zur Reise mit Heimtieren zwischen EU-Mitgliedsstaaten
Folgende Vorrausetzungen müssen erfüllt sein, um mit Heimtieren innerhalb der EU-Staaten verreisen zu können:
Allgemeine Informationen zur Tollwutimpfung:
Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005 / 91 / EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften / Konsulate geben noch 30 Tage an). Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Die Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.
Hunde und Katzen über drei Monate
• Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
• gültige Tollwutimpfung (die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Verbringen des Tieres gesetzt werden)
• neuer von der EU-Kommission festgelegter Heimtierausweis
• im Heimtierausweis vermerktes Gesundheitszeugnis
Nach Großbritannien, Irland, Schweden gilt für einen vorläufigen Übergangszeitraum von fünf Jahren folgende Regelung:
• Chip (für Schweden ist auch die Tätowierung zulässig)
• gültige Tollwutimpfung
• Antikörperbestimmung
• Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten
• Tiere unter drei Monaten können nicht eingeführt werden
